Zoll & Einfuhrbestimmungen für Ungarn
Nach dem Beitritt Ungarns zum Schengen-Raum haben sich die Zoll- und Einfuhrbestimmungen weiter gelockert. Es gelten die allgemeinen Regeln fü den innergemeinschaflichen Warenverkehr.
Persönliche Gegenstände gemäß der Dauer und dem Zweck der Reise dürfen demnach Zollfrei eingeführt werden, dies gilt auch für Tabakwaren- und alkoholische Getränke.
Ausnahmen gelten für bestimmte Güter und Waren. So werden bei der Ein- oder Ausfuhr von Antiquitäten und Gegenständen die älter als 50 Jahre sind, Waffen, Tieren oder selbstgebrannten Spirituosen. Für Haustiere sollten in jedem Fall gültige Impfdokumente mitgeführt werden. Bei den Waren (auc bei selbstgebrannten Spirituosen) munn immer ein Herkunftsnachweis (z.B. Rechnung) mitgeführt werden. Der ungarische Zoll ist berechtigt, Nachweise über die Herkunft sowie die Bezahlung der vorgeschriebenen Steuern dieser Waren zu verlangen.
Weitere Informationen zu den Zollvorschriften Ungarns erhalten Sie bei der
ungarische Steuer- und Zollbehörde
(Nemzeti Adó- és Vámhivatal).